Das Modellprojekt nach § 14 der 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Wernigerode und die PassGo -App

Denis Mau/ April 15, 2021/ Modellversuch, Stadtrat Wernigerode, Wernigerode/ 0Kommentare

Meine Meinung als Bürger und Stadtrat von Wernigerode zu dem aktuellen Modellprojekt für die Öffnung von gastronomischen Angeboten in Verbindung mit dem COVID-19-Schnelltest in der Stadt Wernigerode sowie im gesamten Landkreis Harz.

Ich begrüße das Corona-Testangebot und die Bemühungen der Stadt Wernigerode und allen Beteiligten, aber ich halte die Öffnung der Außen-Gastronomie bei einer 7- Tage Inzidenz über 50, für unverantwortlich, respektlos und ein Schlag ins Gesicht gegenüber allen, die sich an die Alltagsbeschränkungen halten oder die Folgen der Corona Erkrankung/Infektion tagtäglich bekämpfen müssen. Ich finde es von den verantwortlichen des Modellprojektes erbärmlich, uns als Versuchsobjekte zu benutzen und damit zur weiteren Ausbreitung von COVID-19 und deren Mutationen beizutragen. Auch ich, wünsche mir einen normalen Alltag ohne die Alltagsbeschränkungen zurück, wie vor der COVID-19-Pandemie. Wenn wir weiterhin in schwachsinnigen Aktionismus verfallen und solche Experimente wie das Modellprojekt für die Öffnung von gastronomischen Angeboten dulden, sehe ich eher schwarz für eine baldiges Ende der Pandemie.  

Da es für mich nur nach schwachsinnigem Aktionismus des Landkreises Harz und dem Wirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt klingt. Habe ich dazu einige wichtige Fragen am Donnerstag, dem 15.04.2021 zur Aufklärung im Stadtrat von Wernigerode gestellt.

Zu den Fragen:

Die Stadt Wernigerode bewirbt und empfiehlt zur Durchführung und Dokumentation von Corona-Schnelltests externe Dienstleistungsunternehmen oder hat diese Beauftragt. Die Dienstleistungsunternehmen erfassen und verarbeiten personenbezogene Gesundheitsdaten, die besonders schützenswert sind. Es gibt einige Qualitätsstandards im Bezug auf die Erhebung und Verarbeitung von hochsensiblen personenbezogenen Gesundheitsdaten.

Kann die Stadt Wernigerode garantieren, dass alle die an der Durchführung der Corona- Tests beteiligten Personen:

  • eine Schulung im Umgang mit Gesundheitsdaten erhalten haben?
  • auf die besondere Verschwiegenheitspflicht hingewiesen und entsprechend belehrt sowie auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind?

Welche Dienstleistungsunternehmen sind beteiligt oder wurden von der Stadt Wernigerode beauftragt?

Können die beteiligten Dienstleistungsunternehmen eine Datenschutz-Zertifizierung oder vergleichbares nachweisen? Wenn ja, wo ist diese einsehbar?                                  

Sind die Datenverarbeitungssysteme der Dienstleistungsunternehmen physisch geschützt?

Werden nicht mehr benötigte Informationen und Datenträger gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) korrekt entsorgt/gelöscht?

Wird das Modellprojekt, wissenschaftlich begleitet?

Liegt der Stadt Wernigerode als Auftraggeber von ihren Auftragnehmern ein Datenschutzkonzept vor und wurde dieses einer datenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen?

Frage zum Auskunftsrechts nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Wenn ich mich z.b. an dem Testzentrum am Anger mit oder ohne die Verwendung der Passgo-App testen lasse und von meinem Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gebrauch machen möchte, an wem muss ich mich wenden?

Am 09 April 2021 berichtet die Plattform für digitale Freiheitsrechte: „netzpolitik.org“ unter dem Titel:“ Wieder Datenpanne in Corona-Testzentren“, dass tausende Testergebnisse und personenbezogene Daten ungeschützt im Internet verfügbar waren.

Daher meine Frage:

Liegt bei der eingesetzten Anwendungssoftware z.b. PassGo ein Datenschutz-/Datensicherheits-Gutachten oder vergleichbares vor? Wenn ja, wo ist dieses einsehbar?

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