Anfrage vom 05.08.2014
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ich bitte im folgenden um schriftliche Beantwortung.
In welchem Rahmen würden sich die Kosten für die Stadt Wernigerode belaufen,
wenn die Stadt Wernigerode selbst eine passive Breitband-Infrastruktur mit einer Download Datenrate
von 50 MBit/s aufbaut ohne Fördermittel, um diese anschließend an Netzanbieter
zu verpachten?
Antwort vom 22.09.2014
Information an die Stadträte
Bezugnehmend auf die Anfrage von Herrn Mau nach den Kosten eines ungeförderten NGA-Ausbaus in Wernigerode:
Ein Ausbau passiver Infrastruktur mit Download-Datenraten von 50 MBit/s ist grundsätzlich nicht möglich, da über eine rein passive Infrastruktur noch kein Netzzugang möglich ist und die erreichbaren Datenraten letztlich durch die aktiven Netzkomponenten bestimmt werden. Der Ausbau passiver Infrastruktur im Rahmen der NGA-Förderung des Landes hat allerdings grundsätzlich so zu erfolgen, dass Datenraten von 50 MBit/s und mehr ermöglicht werden.
Der Landkreis Harz hat durch die HarzOptics GmbH – ein An-Institut der Hochschule Harz – eine Machbarkeitsstudie für den geförderten NGA-Ausbau in allen Orten und Ortsteilen des Landkreises anfertigen lassen. Diese Studie wurde im Juli dieses Jahres abgeschlossen und durch den Landkreis an alle Kommunen übergeben. Für die Stadt Wernigerode empfiehlt diese Studie die Teilnahme an der zweiten (NGA-)Förderstufe des Breitbandausbaus. Die Stadtverwaltung prüft aktuell die drei durch das Land angebotenen Fördermöglichkeiten.
Die Kosten für den ungeförderten Aufbau einer Breitband-Infrastruktur im Stadtgebiet Wernigerodes einschließlich aller Ortsteile nach NGA-Kriterien (Fibre to the Building) liegen gemäß Machbarkeitsstudie bei 25,2 Millionen Euro und sind in ihrer Höhe somit prohibitiv. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, von einem ungeförderten NGA-Ausbau grundsätzlich Abstand zu nehmen und strebt die Beteiligung an einem der drei Förderprogramme des Landes an. Ein entsprechender Vorschlag wird – wie bereits erwähnt – bereits erarbeitet.
Beschlussvorlage Nr.:112/2014 “Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag, wie die Breitbanderschließung durchgeführt werden kann” Breitband