Kleine Anfrage zu den Verkehrsverstößen in Wernigerode
Kleine Anfrage
Ausschuss: Ordnungsausschuss Datum: 25.01.2022
Fragesteller: Herr Mau, STR öffentlich
Fragen:
1. Wie viele Verkehrsverstöße, wie Falschparken werden durchschnittlich pro Jahr von
Bürger*innen beim Ordnungsamt angezeigt?
2. Wie viele Buß- und Verwarngeldbescheide werden davon ausgestellt?
3. Bekommen Bürger*innen vom Ordnungsamt Feedback, ob ihrer Anzeige nachgegangen
wurde?
4. Was müssen Bürger*innen beachten, wenn sie Verkehrsverstöße wie Falschparken zur
Anzeige bringen wollen?
Weitergeleitet an Dezernat: D I Datum: 28.01.2022
Antworten:
Zu 1.):
Pro Jahr werden durchschnittlich ca. 80 Verkehrsverstöße durch Bürgerinnen und Bürger im
Ordnungsamt angezeigt.
Zu 2.):
Im Jahr 2021 wurden von den angezeigten Verkehrsverstößen 67 Verwarnungen ausgestellt. Im Jahr
2020 waren es 43.
Zu 3.):
Bürgerinnen und Bürger, die beim Ordnungsamt einen Verkehrsverstoß anzeigen, bekommen
prinzipiell keine Rückmeldung, ob eine Verwarnung auf ihre Anzeige hin ausgestellt wurde.
Eine Information über die Ausstellung einer Verwarnung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich
gewünscht wird.
Zu 4.):
Wenn eine Anzeige eines Verkehrsverstoßes durch einen Bürger oder eine Bürgerin beim
Ordnungsamt erstellt werden soll, sind gewisse Anforderungen zu beachten. Der Bürger muss in der
schriftlichen Anzeige zwingend seinen Vor- und Zunamen und seine Anschrift mitteilen. Dies ist
wichtig, damit er oder sie als Zeuge benannt werden kann, wenn in dem
Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Die Bereitschaft, als Zeuge zur
Verfügung zu stehen, ist zwingend erforderlich.
Bezüglich des Verkehrsverstoßes sind der genaue Tattag, der Ort sowie die Tatzeit anzugeben. Vom
Fahrzeug ist das amtliche Kennzeichen mitzuteilen. Weiterhin muss der Verstoß genau benannt
werden. Der Anzeige sind mindestens 2 aussagekräftige Fotos anzufügen.
Datum: 01.03.2022
gez. Dorff
Dezernent Bürgerservice